Samstag, 3. Juni 2017

Father Hunwicke & der Gehorsam

Father J.Hunwicke macht sich bei liturgicalnotes auf die ihm eigene schnörkellose Weise Gedanken über den Gehorsam und die Gehorsamspflicht des Papstes gegenüber der Kirche. Und er berichtet von einer Zeit, in der die Deutschen Bischöfe Vorreiter der korrekten Interpretation und Anwendung der Kirchenkonstitution waren.....
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    "DER NOTWENDIGE GEHORSAM DES PAPSTES GEGENÜBER DER KIRCHE"
"Steht der Papst über der Kirche? Das kommt darauf an, was Sie denken. Es gibt -natürlich- keinen Zweifel, daß der Römische Pontifex der oberste Gesetzesgeber der gesamten Ecclesia Militans hier auf Erden. Aber er ist ein Mitglied -und somit in - der Kirche, Deshalb ist er auch Subjekt der Kirche. (Das bedeutet in der Tat, daß er als Jorge Bergoglio Subjekt der Kirche und somit des Papstes als oberstem Gesetzgebers  ist). Er ist nicht der einzige Mensch auf Erden, der "solutus ab omni lege" ist.

Ständige Leser werden sich an meine wiederholten Zitate Joseph Kardinal Ratzingers erinnern: "...das Erste Vaticanische Konzil hat den Papst keineswegs als absoluten Monarchen definiert. Im Gegenteil, es hat ihn als der Garanten des Gehorsams zum Offenbarten Wort dargestellt. Die Autorität des Papstes  ist an die Tradition des Glaubens gebunden......Die Autorität des Papstes ist nicht unbegrenzt; sie dient der Heiligen Tradition."

Auch ohne Fußnoten basiert dieser Text klar auf einer Feststellung der Deutschen Bischöfe nachdem Bismarck die Unfehlbarkeit, der das I. Vaticanische Konzil zugestimmt hatte, attackiert hatte. Bismarck hatte behauptet. daß daß das den Papst zu einem "absolutem Monarchen" mache. Die Deutschen Bischöfe antworteten, daß die Unfehlbarkeit des Papstes -als Teil der Unfehlbarkeit der Kirche- an die in der Hl. Schrift und die Tradition und an die bereits vom Kirchlichen Lehramt verabschiedeten Definitionen gebunden ist.
Der Papst- so erklärten sie- ist an diese Dinge gebunden (obstrictus), die Christus in seiner Kirche eingesetzt hat. Er kann die der Kirche von ihrem Göttlichen Gründer gegebene Konstitution  nicht ändern und die Konstitution der Kirche ist in allem auf die im göttlichen Arrangement (ordinatione) gegründet und ist von jedem willkürlichen menschlichen Eingriff frei (immunis).
Der Selige Pius IX hat diese Erklärung der Deutschen Bischöfe uneingeschränkt gepriesen.

Die Frage der Begrenzungen des Papstamtes kam beim II. Vaticanum wieder auf. In Lumen Gentium § 22 (am Ende) wollte der Selige Paul VI - löblich besorgt, daß die päpstliche Autorität unter seiner Ägide nicht weggegeben werden solle- die Worte uni Domino devinctus hinzufügen.
In der alten Abbott-Übersetzung wäre das Teil des letzten Satzes gewesen, der sich so liest: vorausgesetzt, daß der Papst selbst, der fest an den Herrn allein gebunden ist [oder  fest an den einen Herrn gebunden] sie zum gemeinsamen Handeln aufruft. "
Aber die Theologische Kommission des Konzils verweigerte die Bitte des Papstes, weil die eine äußerste  Vereinfachung (nimis simplificata) darstelle. "der Römische Pontifex ist daran gebunden, der Offenbarung selbst zu gehorchen, gebunden an die fundamentale Struktur der Kirche, die Sakramente, die Definitionen der vorangegangenen Konzile etc. Die können nicht alle gezählt werden." (Papa Montini gab nach).

Er ist es in der Tat. Und tatsächlich können sie nicht.

Jeder Papst ist fest an den Gehorsam gegenüber dem Lehramt gebunden- so wie Sie es sind. Er kann ebenso wenig eine Silbe davon ändern, wie ich es kann."

Quelle:liturgicalnotes, Father J. Hunwicke 


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