Samstag, 24. Dezember 2016

Der Vatican schickt eine Untersuchungskommission in einen souveränen Staat, der ihm nach internationalem Recht gleichgestellt ist.

Roberto De Mattei kommentiert bei Corrispondenza Romana den Beschluss des Bischofs von Rom, eine Untersuchungskommission für den Malteser Orden einzusetzen, wobei der Pontifex- und das nicht zum ersten Mal - die Rechtsstellung des Ordens nicht zu kennen scheint oder sie wissentlich ignoriert. Der Orden hat auch schon dementsprechend reagiert und sich die päpstliche Einmischung in die inneren Belange des Ordens verbeten. Was man, ohne zu übertreiben als einmalig Situation bezeichnen kann.
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"DER PAPST UND DER MALTESER ORDEN - UNGESCHICKTE PLANUNG EINER KOMMISSION"
Der Papst benennt eine Untersuchungskommission für den Malteser Orden? Die Strategie Kommissionen einzuberufen gefällt Franziskus, der diese drakonische Maßnahme bereits gegenüber zwei religiösen Institutionen ergriffen hat, die er als "zu traditionell" betrachtet, zweifellos sehr: die Franziskaner der FFSI und die Mönche von "Verbe incarné".


Und es ist kein Zufall, daß er eine Kommission ankündigt, die "für den Hl. Stuhl ganz und schnell Informationen über verdächtige Elemente  und aktuelle Fakten über den Großkanzler des Ordens, M. Albrecht Freiherr von Boeselager sammeln soll", der am 22. Dezember ein Büro beim Presseamt des Vaticans zugeteilt wurde, genau zu dem Zeitpunkt als Papst Bergoglio die traditionellen Weihnachtswünsche an die Kurie in eine harte Anklage gegen diejenigen verwandelte, die seinem Projekt einer radikalen Änderung der Kirche widerstehen, mit ausdrücklichem Bezug auf Kardinal R.L.Burke, den Patron des Malteser Ordens
Aber im gegenwärtigen Fall ist das Instrument einer Kommission nicht möglich.
Wie Don Frabrizio Turriziani Colonna in einer Studie über die Souveränität und Unabhängigkeit des Souveränen Militäraordens von Malta erklärt - stehen der Orden und der Hl. Stuhl , beides Institutionen Internationalen Rechts, einander gegenüber - also in einer Stellung gegenseitiger Unabhängigkeit.
Der Malteser Orden ist de facto eine zweifache juristische Person, die auf der Ebene des Kanonischen Rechts dem Hl. Stuhl untersteht, aber auf der Ebene des Internationalen Rechts ist er vom Hl. Stuhl unabhängig.
Die Tatsache, daß der Malteser Orden diplomatische Beziehungen zu 94 Staaten unterhält und einen Botschafter beim Hl. Stuhl hat, bestätigt, daß die Beziehungen auf bestimmtem Gebiet auf gleichem Fuß stehen. Der Souveräne Militärorden Maltas ist kurz gesagt ein souveräner Staat, aber strikt auf das Religiöse beschränkt.




In diesem Stadium könnte man sich vorstellen, daß der Papst Abweichungen doktrinaler und moralischer Art unter den Rittern festgestellt haben könnte und beschlossen habe zu intervenieren um die Situation zu bereinigen.
Was ist im Gegenteil passiert?
Nachdem auf breiter Ebene bekannt geworden war, daß von Boeselager während der Zeit, in der er Grand Hospitalier des Ordens war, seine Macht mißbraucht hatte, in dem er zigtausende Kondome und Kontrazeptiva einschließlich solcher mit abtreibender Wirkung (wie die Berichte zum Programm der UN gegen HIV in Birma einzeigen) verteilen ließ, hat der Großmeister Matthew Festing interveniert um diesem Skandal ein Ende zu machen und Boeselager aufgefordert gemäß seines priesterlichen Gehorsamsgelübdes zurückzutreten.
Der Großkanzler hat wegen seiner engen  Freundschaft zu Staatssekretär Pietro Parolin und der kürzlichen Ernennung seines Bruders Georg  in den Verwaltungsrat des IOR, die
Aufforderung arrogant abgelehnt und sein Verhalten als das eines "liberalen Katholiken" gerechtfertigt.
Die Schaffung einer Untersuchungsgruppe aus fünf Mitgliedern - die alle mehr oder weniger mit Boeselager verbunden sind - durch das Staatssekretariat stellt den Fall einer schwerwiegenden Einmischung in die Leitung des Ordens dar.

Der Hl. Stuhl müßte sich darauf beschränken, durch den Kardinal-Patron, der der von Papst Franziskus persönlich ernannte Kardinal Burke ist, das religiöse Leben zu überwachen.
Der Papst hat das völlige Recht, sich über die inneren Affären des Ordens zu informieren aber es ist ungewöhnlich das durch eine Kommission zu tun, die den päpstlichen Repräsentanten umgeht. es sei denn der stünde unter Anklage.
Jedenfall kann ein Kardinal von niemand anderem als einem Gleichrangigen beurteilt werden, nicht von Vaticanischen Bürokraten. 
Genau so unangemessen ist es, einer Vaticanischen Kommission ein Urteil über Vorkommnisse anzuvertrauen, die nicht das religiöse Leben der Kirche betreffen, sondern die Leitung des Ordens und in diesem Fall den Großmeister unter Anklage zu stellen.
Der hat also gut daran getan, die unangemessene Aktion der Kommission zurück zu weisen.

Unglücklicherweise ist da nicht nur die Prozedur, die ungeschickt ist, da ist besonders das zugrunde liegende Urteil durch die Vaticanischen Autoritäten. Derjenige, der unter Mißachtung des kirchlichen Lehramtes, Empfängnisverhütung und Abtreibung fördert und seine eigenen Gelübde verletzt, verdient heute rehabilitiert  zu werden. Derjenige, der die Lehre der Kirche und die moralische Integrität der Institutionen, die ihr angehören, verteidigt, wird im Gegenteil des "böswilligen Widerstandes" gegen den Hl.Vater beschuldigt und endet auf der Anklagebank.
Man muß hoffen, daß die Ritter reagieren werden.
Die Souveränität des Malteser Ordens steht auf dem Spiel, aber auch seine Tradition der ununterbrochenen Verteidigung des Katholischen Glaubens und der Katholischen Moral.

Quelle: Corrispondenza Romana, R.De Mattei

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